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Das Sakrament der Firmung

Taube am Himmel

Wir alle wissen aus der Apostelgeschichte, was fünfzig Tage nach Ostern, also zu Pfingsten, geschehen ist: die Sendung des göttlichen Geistes, des Beistands der Christen. Dies geschieht auch im Sakrament der Firmung und ist nicht Menschenwerk, sondern Gottes Gabe.

In der Firmung wird das göttliche Leben, das wir in der Taufe empfangen haben, durch den Heiligen Geist gestärkt. Seine sieben Gaben tragen viel dazu bei:

 

die Gabe der Weisheit in unserem Leben

 

die Gabe der Einsicht in die Tiefen Gottes

 

die Gabe des Rates in unserem Fragen

 

die Gabe der Stärke in der Schwachheit

 

die Gabe der Erkenntnis in unserem Suchen

 

die Gabe der Frömmigkeit, die unseren Glauben nährt

 

die Gabe der Gottesfurcht, mit der wir Gott lieben.

 

 

Wie in der Familie das Kind heranwächst und allmählich Aufgaben übernimmt, so reift der Getaufte in der Gemeinschaft der Kirche heran:

 

Er soll mit der Gnade Gottes immer besser erkennen, was recht ist, und sein Wille soll gefestigt werden, selbstständig nach seinem Glauben und Gewissen zu handeln.

 

Der Gefirmte ist nicht bloß für sein eigenes Seelenheil verantwortlich, sondern auch für seine Mitmenschen. Er ist berufen, in besonderer Weise mit dem Priester in der Pfarrgemeinde mitzuarbeiten.

 

Der Heilige Geist fordert vom Gefirmten, für Christus offen Zeugnis abzulegen und wie Christus zu handeln. Der Heilige Geist gibt auch die Kraft, es zu vollbringen.

 

Der Heilige Geist eifert uns an, in der Familie, im Beruf und im öffentlichen Leben als Mitarbeiter Christi zu wirken.

 

Der Firmling muss mindestens 13 Jahre alt sein.

 

 

Erforderliche Dokumente:

Taufschein des Firmlings, wenn dieser außerhalb der Diözese Linz getauft wurde (wird von der Taufpfarre ausgestellt)

Taufschein des Firmpaten, wenn dieser außerhalb der Diözese Linz wohnhaft ist (muss der röm.-kath. Kirche angehören)

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